Auland zu Bauland ?
Das Aignertal ist eine zusammenhängende Stadtlandschaft
Das Aignertal ist ein gesamtheitliches Biotop
Das Aignertal gemäß REK Erläuterungs- und Umweltbericht (REK EU) aus den Flächen 45, 46, 47 und 48. Auf Seite 98 führt der Bericht aus:
"5.5.2 Wechsel- und Summenwirkungen
Wechselwirkungen:
Innerhalb der Raumeinheit liegen folgende Prüfflächen in unmittelbaren Nahbereich zueinander:
- - 45, 46, 47 und 48 (Abstand < 20 m)
Aufgrund dieser räumlichen Nähe zueinander können diese jeweils mitunter als eine Fläche gesehen werden bzw. sind Wechselwirkungen für mehrere Schutzgüter sehr wahrscheinlich (Boden, Klima, Landschaft, Ortsbild, Mensch, Pflanzen und Tiere). "
Der Bericht bewertet die Flächen aber sachwidrig getrennt. Die im Gebiet angesiedelten Fledermäuse wie das streng geschützte "Braune Langgohr" (FFH Richtline Anhänge II und IV) können keine "Flugverbotszonen" akzeptieren. Sie werden verhungern, denn sie brauchen Jagdgebiete von bis zu einem Kilometer Länge. Der Aubach, geschütztes Biotop nach § 24 Salzburger Naturschutzgesetz, durchzieht die gesamten Prüfflächen des Aignertals. Der im Norden der Fläche gesichtete Biber ist ebenfalls streng geschützt (FFH Richtline Anhänge II und IV). Der gesamte Boden des Aignertals ist Auland und definiert die landwirtschaftliche Nutzung der Gesamtfläche. Eine Trennung des Aignertals in einzelne Prüfungflächen wäre so, als ob man einen Menschen anhand des Zustandes seiner abgetrennten Gliedmaßen bewerten wolle.
Die dem REK EU zugrundeliegende Biodiversitätsdatenbank des Hauses der Natur ist Teil des internationalen GBIF-Netzwerkes und über dieses auch online einsehbar. Die Daten auf GBIF beinhalten derzeit nur Minimalinformationen und gerasterte Fundpunkte (ca. 1km Unschärfe).
Wir fordern eine gesonderte biologische Begutachtung und einheitliche Bewertung des Biotops Aignertal in seiner Gesamtfläche
Auland zu Bauland?
Die Grünlanddeklaration schützt ausdrücklich den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen.
Das REK zerstört sie aber.
Keine Verdrängung der Landwirtschaft !
Nach dem Bodenschätzungsgesetz von 1970 ist die Bodengüte im Aignertal als „Auland“ qualifiziert. Auländer sind Böden mit sehr guter Wasserversorgung durch periodische Überflutung, wodurch hohe natürlich Ertragsfähigkeit besteht. Laut bodenkarte.at handelt es sich bei der gesamten Anbaufläche um hochwertiges Grünland mit starkem Humusgehalt. Der Boden ist tiefgründig und hat eine hohe Wasserdurchlässigkeit. Die Erhaltung dieser Flächen entspricht einem der wesentlichen Ziele der Grünlanddeklaration, der Sicherung des Fortbestandes der Landwirtschaft durch Flächenfreihaltung. Mehrere Landwirte haben sich bereits zusammengeschlossen, um in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer gegen eine Versiegelung der Aigner Böden zu protestieren. Eine das Aigertal bewirtschaftende Bäuerin baut hier wertvollen Futtermais an. Ohne diese Errträge müsste sie ihren Betrieb erheblich verkleinern.
Wir fordern die Sicherung des Fortbestandes der Landwirtschaft durch Flächenfreihaltung gemäß Absatz 1 der Deklaration "Geschütztes Grünland".