Der UNESCO Weltkulturerbe Status von Salzburg ist in Gefahr !
Wir fordern eine stadtteilbezogene Bürgerabstimmung 

Auf der Grundlage des Raumordnungsgesetzes ist die Stadt Salzburg verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Raumordnungskonzept (REK) vorzulegen. Mit dem REK 2026 liegt dieser Entwurf nun vor.
 
Dabei ist die Grünland-Deklaration, eine Selbstverpflichtung der Stadt aus dem Jahr 2007, zwingend zu beachten. Zusätzlich wurde im Jahr 2008 das Stadtrecht der Stadt Salzburg angepasst, um die Grünland-Deklaration fest zu verankern. Zielsetzung beider Maßnahmen ist der Schutz des Weltkulturerbes der Stadt. Darum wurde ein neuer Unterparagraf eingeführt:
 
 „Schutz des Weltkulturerbes der Stadt
§ 3a
„Als hervorragende Zielsetzung des Handelns der Stadt Salzburg gilt der Schutz ihres Weltkulturerbes, insbesondere der Schutz der historisch bedeutsamen Altstadt sowie der das Stadtbild prägenden Stadtlandschaften. Ihm kommt im Handeln der Stadt ein vorrangiges öffentliches Interesse zu.“
Im § 15 wurde nach Absatz 2 eingefügt: 
„(2a) Zu einem gültigen Beschluss betreffend den Schutz der für das Stadtbild prägenden Stadtlandschaften ist die Anwesenheit von drei Vierteln der Mitglieder und die Zustimmung einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.“
Und schlussendlich wurde im § 53a Abs 1 vor dem letzten Satz eingefügt:
„Beschlüsse des Gemeinderates über eine wesentliche Änderung des beschlossenen Schutzes der für das Stadtbild prägenden Stadtlandschaften, insbesondere über die Herausnahme von Flächen aus dem davon erfassten Bereich ohne einen weitestgehend gleichwertigen Flächenersatz, sind jedenfalls einer Bürgerabstimmung zu unterziehen.“
Die Grünland-Deklaration legt zusätzlich in Absatz 4.1 fest:
„Kann ein entsprechender Flächenersatz nicht hergestellt werden, so ist eine Herausnahme erst im Zuge der Überarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes im 10-Jahresabstand zulässig, wobei in diesen Fällen eine verbindliche Bürgerabstimmung abzuhalten und die Absicht der Herausnahme umfassend, insbesondere im betroffenen Stadtteil, zu veröffentlichen ist. Die Bürgerabstimmung ist so zu organisieren, dass eine Entscheidung über einzelne Flächen getroffen werden kann.“
Wir sind der klaren Auffassung, dass das vorliegende Tauschflächenkonzept auf keinen Fall einen „gleichwertigen“ Flächenersatz darstellt. Die qualitativen Anforderungen für eine „Tauschfläche“ für das Aignertal sind sehr hoch. Folgende Faktoren sind zu kompensieren:

-       Auland bester Bodenqualität, hochwertiges Grünland in einer zusammenhängenden Fläche von 2,3ha
-       Hochwasserschutz für die Abwässer des Gaisbergs und Versickerungsfläche für Starkregenereignisse
-       Durchgängige Kaltluftschneise mit Kühlfunktion für die östlichen Stadtteile
-       Lebensraum für streng geschützte Arten wie den Biber und Fledermäuse mit großen Jagdgebieten
-       Nach § 24 Salzburger Naturschutzgesetz geschützter Bachlauf mit APSFR-Qualifizierung
     
Wir fordern auf der Grundlage des Salzburger Stadtrechtes § 53 Abs 1 und der Deklaration "Geschütztes Grünland" Absatz 4.1 eine stadtteilbezogene Bürgerabstimmung zum REK 2026 durchführen zu lassen.