Die "Klimanlage" Aigen wird abgeschaltet !
Das "Verschlechterungsverbot" und weitere Ergebnisse aus dem Klima- wandelanpassungsbericht werden im REK negiert
Der Klimawandelanpassungsbericht (KWA) formuliert in der Zusammenfassung Kapitel 10, S.106 folgendes: "Die Beachtung der Folgen des Klimawandels ist bei allen Entwicklungsprojekten relevant und umzusetzen – unter Wahrung folgender Grundsätze:
"Verschlechterungsverbot: keine Verschlechterung für derzeit von der städtischen Überwärmung gering bzw. wenig betroffene Bereiche (Klimatop 8 mit geringer thermischer Belastung)."
Dies gilt insbesondere für den gesamten Stadtteil Aigen, der dem Klimatop 8 zugeordnet wird.
Das Aignertal ist eine wichtige Kaltluftschneise für unbelastete Luft aus der Glasenbachklamm (s.S. 31 Klimawandelanpassungsbericht). Ziel 2, s.S. 54 ebenda: "Die drei großen Kaltluft- und Frischluftzubringer für die Stadt Salzburg sind die Glasenbachklamm, das Guggenthal und Söllheim." (s.S. 60, Karte 4.2.1 "Kaltluftsystem der Stadt Salzburg", Ziel 6: Sicherung der Kaltluftproduktion und -leitung der Landschaftsräume (Flurwinde)). Und es heisst ebenda s.S.60: "Die Erhaltung von Kaltluftproduktionsstätten sowie von Bereichen, in die diese Kaltluft abgeleitet wird, ist eine zentrale Zielsetzung, um die grundsätzlich gute Durchlüftung der Stadt Salzburg auch weiterhin zu sichern." s.S.88: "6.3.1 Maßnahme 6.1 – Verhinderung einer weiteren Bebauung der Grünräume mit einer besonderen stadtklimatischen Funktion. Große Grünräume tragen vor allem am Abend und in der ersten Nachthälfte effizient zu einer Kühlung der Stadt bei. Grünräume wie Wiesen oder Felder produzieren rund 10 bis 12 m3 Kaltluft pro Quadratmeter und Stunde (Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg 2021). Je größer diese Flächen sind, desto mehr Kaltluft wird produziert. Aus diesen Flächen tritt die Kaltluft in die umliegenden Siedlungsbereiche ein und kühlt diese. Durch die Grünlanddeklaration und den Grüngürtel sind wichtige Kaltluftproduktionsflächen in Salzburg prinzipiell abgesichert. Eine Zerschneidung der Flächen sowie eine weitere Bebauung reduzieren den Kühleffekt. Diese Flächen dienen tagsüber den Menschen auch als Ausgleichsraum bei Hitzebelastung (siehe Maßnahme 7.1).
Wir fordern die Einhaltung des Grundsatzes "Verschlechterungsverbot" aus dem Klimawandelanpassungsbericht für das Klimatop 8 in Aigen